Für Spenden
ab 200 € erhalten Sie am Jahresende eine
Zuwendungsbestätigung. Dazu benötigen wir natürlich die Postanschrift des
Spenders.
Für Spenden
bis 200 € ist ein vereinfachter Spendennachweis zulässig, wobei
der Spender seine Spende gegenüber dem Finanzamt wie folgt nachzuweisen
hat:
1. durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung
der Bank
Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des
Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag
ersichtlich sein. Als Buchungsbestätigung wird vom Finanzamt u.a. der
Kontoauszug anerkannt. Abgestempelte Durchschriften eines
Überweisungsbelegs dagegen werden vom Finanzamt nicht als
Buchungsbestätigung anerkannt. In den Fällen, in denen der Spender
kein Konto bei der betreffenden Bank unterhält, genügt weiterhin der
Bareinzahlungsbeleg der Bank mit dem Aufdruck "Zahlung erfolgt".
und
2. zusätzlich durch einen vom Verein erstellten Beleg.
Diesen können Sie sich
hier herunterladen.